Der Energieausweis: wer ihn benötigt und was er konkret aussagt

Energieausweis

Wenn Sie Wohnraum verkaufen oder neu vermieten möchten, benötigen Sie zwingend einen Energieausweis. Der Ausweis macht Immobilien für interessierte Käufer oder Mieter vergleichbar, indem er ihnen einen Hinweis darauf gibt, welche Energiekosten auf sie zukommen. Es handelt sich sozusagen um einen Steckbrief, der die Energieeffizienz der Immobilie transparent aufzeigt.

Wir erklären Ihnen, worauf es in puncto Energieausweis ankommt.

Welche Informationen enthält ein Energieausweis?

Ein Energieausweis enthält immer folgende Informationen:

  • allgemeine Angaben zum Gebäude
  • Angaben zu den verwendeten Heizstoffen (Öl, Gas, Strom etc.)
  • Energiekennwerte (jährlicher Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter)
  • Energieeffizienzklasse (von A+ bis H)

Darüber hinaus sind in einem Energieausweis gegebenenfalls Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen zu finden. Diese können, müssen jedoch nicht durchgeführt werden. Der Gesetzgeber verlangt, dass bereits in Anzeigen bestimmte Kenndaten genannt werden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Käufer und Mieter immer vor Vertragsabschluss die Möglichkeit erhalten müssen, den Energieausweis zur Kenntnis zu nehmen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis - wo liegen die Unterschiede?

Beim Energieausweis ist zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis zu unterscheiden. Beim Bedarfsausweis erfolgt die Ermittlung der Kennwerte auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs. Der Aussteller des Ausweises berücksichtigt dabei unter anderem den Gebäudetyp, das Baujahr, die Gesamtwohnfläche sowie technische Gebäude- und Heizungsdaten. Das bietet den Vorteil, dass die errechneten Kennwerte vom individuellen Heizverhalten der Bewohner unabhängig sind - allerdings hängt die Genauigkeit der Berechnung immer von der Exaktheit der vorliegenden Daten ab. Beim Verbrauchsausweis dienen die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre als Berechnungsgrundlage, wobei auch Leerstände in die Berechnung mit einfließen müssen. Diese Form des Energieausweises ist weniger fehleranfällig und zu dem kostengünstiger, allerdings nicht so aussagekräftig wie der Bedarfsausweis. Beide Varianten des Energieausweises sind in der Regel zehn Jahre gültig.

Wer stellt einen Energieausweis aus?

Nur Personen mit besonderer Qualifizierung und einschlägiger Berufspraxis dürfen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) einen Energieausweis ausstellen. Dies können beispielsweise Bauingenieure, Architekten oder Handwerker sein. Da es kein amtliches Zertifikat gibt, das zur Ausstellung des Ausweises berechtigt, ist es für Laien gar nicht so einfach, einen Experten zu finden. Wir vom m&s immobilien-vertrieb arbeiten mit einem umfangreichen Netzwerk an erfahrenen und zuverlässigen Experten zusammen, die alle Anforderungen der EnEV erfüllen.

Energieausweis benötigt? Wir kümmern uns darum!

Wenn Sie mit unserer Hilfe eine Immobilie verkaufen oder vermieten, besorgen wir für Sie selbstverständlich auch den notwendigen Energieausweis. Wir beauftragen einen Profi aus unserem Netzwerk mit der Erstellung des Ausweises und gewährleisten, dass der Käufer oder Mieter diesen vor Vertragsabschluss zur Kenntnis nimmt. So sind Sie rechtlich jederzeit auf der sicheren Seite und können dem Kauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie entspannt entgegenblicken.

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